Seit Sommer 2023 gibt es Erdrasengräber. Das sind Gräber, die nach 1 Jahr nicht bepflanzt, sondern wieder mit Rasen eingesät werden. Vom Familiengrab Ziegelmeier bis zum Familiengrab Krauß sind zunächst 8 Erdrasengräber vorgesehen. Erdrasengräber können nicht für Urnen genutzt werden.
Anbei finden Sie die Friedhofsordnung, die Grabmal- und Bepflanzungsordnung und die Friedhofsgebührenordnung der Kirchenstiftung Obermichelbach zum Download
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Kirchenstiftung Obermichelbach
§ 1
Gebühren für die Grabstätten:
- Reihengräber für Erdbestattung:
- für Personen über fünf Jahren (Ruhezeit 20 Jahre) 200,00 €
- für Kinder bis zu fünf Jahren (Ruhezeit 15 Jahre) 100,00 €
- Familiengrab (je Grabstelle 200,00 €) (Ruhezeit 20 Jahre) 400,00 €
- Wahlgräber für Urnenbeisetzung (Nutzungszeit 10 Jahre pro Grabstätte): 100,00 €
- Urnenplatz in einem belegten Reihengrab vor Ablauf der Ruhezeit 100,00 €
- Rasengräber für Erdbestattung:
- Für Personen über fünf Jahren (Ruhezeit 20 Jahre) 300,00 €
- Für Kinder bis zu fünf Jahren (Ruhezeit 15 Jahre) 200,00 €
§ 2
Gebühren für die Verlängerung der Nutzung:
- bei Reihengräbern pro Jahr 10,00 €
- bei Rasengräber für Erdbestattungen pro Jahr 10,00 €
- bei Urnenwahlgräbern pro Jahr 10,00 €
- bei Familiengräbern (Doppelgräber) pro Jahr 20,00 €
§ 3
Gebühren für die Steinplatte der Rasengräber 110,00 €
Gebühren für die Gravur der Steinplatte der Rasengräber 13,00 € pro Zeichen